Die Grundlagen des Konzepts bilden u.a. die Ausführung zum Hausaufgabenerlass des Schulministeriums vom 31.07.2008 (BASS 12-31) sowie das Schul- und Bildungsgesetz des Landes NRW (§ 42).
1. Folgende Aspekte müssen im Zusammenhang mit Hausaufgaben berücksichtigt werden:
1.1 Sinn und Zweck von Hausaufgaben:
· Sie ergänzen den Unterricht, führen ihn fort oder bereiten ihn vor.
· Sie dienen der Wiederholung, der Vertiefung oder der Anwendung.
· Sie stehen in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Unterricht, müssen aus diesem erwachsen und wieder zu ihm zurückführen.
· Sie ermöglichen individuelle Lernfortschritte und Erfolgserlebnisse.
· Der Sinn und das pädagogische Ziel von Hausaufgaben müssen nicht nur vorhanden, sondern für alle Beteiligten transparent sein.
1.2 Arten von Hausaufgaben:
- terminierte Pflichtaufgaben
- laufende Aufgaben, die unbefristet gestellt werden (z.B. Lernen/Wiederholen von Vokabeln, Arbeiten mit Lerndateien)
- eigenverantwortliche Aufgaben (z.B. Recherchen, Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Nachschlagen unbekannter Begriffe etc.)
- Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
- Übung und Anwendung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen
Hausaufgaben
- können mündlicher oder schriftlicher Art sein.
- regen die Selbsttätigkeit der Schüler/innen an und bieten auch anspruchsvolle Inhalte für kritische Reflexionen.
1.3 Umfang/zeitliche Beanspruchung
- Angesichts des durch verstärkten Nachmittagsunterricht eingeschränkten Zeitbudgets der Schüler/innen sollen Hausaufgaben nur erteilt werden, wenn sie aus lernpsychologischen Gründen, z.B. zur Sicherung des selbstständigen Arbeitens, für den Lernprozess unverzichtbar sind.
- Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, für die Klassen 5 und 6 in 90 Minuten, für die Klassen 7 bis 9 in 120 Minuten erledigt werden können.
- An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt. (Dies gilt nicht für AGs und andere im Nachmittagsbereich freiwillig besuchte Unterrichtsveranstaltungen.)
- Von Freitag auf Montag können Hausaufgaben gegeben werden, wenn nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht erteilt werden.
1.4 Umgang mit bzw. Einbindung von Hausaufgaben im Unterricht
- Hausaufgaben werden in der Regel zumindest stichprobenartig kontrolliert. Dies gilt für ihre äußere Form und inhaltlich. Daraus erwachsen u.a. eine Würdigung der geleisteten Arbeit und eine beiderseitige Rückmeldung.
- Wenn möglich, sind Hausaufgaben in den Unterricht zu integrieren, z.B. durch Korrektur in Partnerarbeit.
- Für die Vorbereitung und die Besprechung der Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen.
2. Aufgaben der Beteiligten
2.1 Die Schülerinnen und Schüler
- notieren die Hausaufgaben in ihr Hausaufgabenheft.
- fertigen die Hausaufgaben termingerecht, vollständig und sorgfältig an.
- teilen dem Lehrer unaufgefordert zu Beginn der Unterrichtsstunde nicht erledigte oder unvollständig angefertigte Hausaufgaben mit.
2.2 Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten
- sorgen für eine angemessene Lernatmosphäre zu Hause.
- unterstützen die Selbstständigkeit der Kinder.
- tragen Sorge dafür, dass die Hausaufgaben erledigt werden.
- loben die Vollständigkeit und Sorgfalt der angefertigten Hausaufgaben.
2.3 Die Lehrerinnen und Lehrer
- wählen klare und eindeutige Formulierungen für die Aufgabenstellungen.
- tragen die Hausaufgaben an dem Tag ins Klassenbuch ein, an dem sie aufgegeben werden. Dabei berücksichtigt der Lehrer/die Lehrerin den Zeitrahmen, der unter 1.3 genannt ist.
- kontrollieren die Hausaufgaben regelmäßig und geben gezielte Rückmeldung an die Schüler/innen.
- loben die Schüler/innen, die ihre Hausaufgaben regelmäßig gut anfertigen.
- berücksichtigen anstehende Klassenarbeiten beim Umfang der gestellten Hausaufgaben. Dazu schreiben die Lehrer/innen die Klassenarbeit eine Woche vorher ins Klassenbuch.
Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin verschafft sich regelmäßig einen Überblick über die Hausaufgabenmenge der Klasse und steuert ggf. gegen.
Wenn ein Schüler/eine Schülerin Hausaufgaben wiederholt nicht erledigt, kann diese/r zur Nacharbeit bei dem Schulsozialarbeiter verpflichtet werden. In diesem Fall werden die Eltern/die Erziehungsberechtigten telefonisch über die Nacharbeit informiert.
Häufen sich nicht erledigte Hausaufgaben bei einem Schüler/bei einer Schülerin, werden die Eltern/die Erziehungsberechtigten durch eine schriftliche Missbilligung darüber informiert. Die Fachschaften können genauere, z.B. quantifizierte Regelungen hierzu beschließen.
3. Weiteres
Die Fachschaften erarbeiten Überlegungen/Grundsätze für die Gestaltung von Hausaufgaben in dem jeweiligen Fach.
Das Hausaufgabenkonzept wird regelmäßig, etwa im Rahmen von Fachkonferenzen oder Lehrerkonferenzen, evaluiert. Sollten pädagogische, didaktische oder strukturelle Notwendigkeiten eine Änderung des Konzepts erforderlich machen, wird dieses überarbeitet.
Dortmund, den 01.02.2012
M. Katthagen, Schulleiter